Wölf Aktuell | Zum Anfang | Als Mail Ordern | Kontakt | Admin |
Saturday, April 20th  
Acht weitere Windräder. Info von THEE

Acht weitere Windräder. Info von THEE
Bildlegende: Die neuen WEA sind in Schwarz mit Namen dargestellt.
Stellungnahem der THEE:
Quelle pdf BUC2_PLAN_Gemeinde_20210611_Wertschpfung.pdf:
"
Erweiterung Windpark Buchenau / Eiterfeld
Wertschöpfung auf kommunaler und regionaler Ebene

Der Windpark Buchenau / Eiterfeld besteht derzeit aus insgesamt 15 Windenergieanlagen(WEA) verschiedener Hersteller. Hiervon werden fünf WEA des Herstellers Vestas durch Trianel betrieben. Die verbleibenden zehn Enercon-WEA werden gemeinsam durch eine Tochter der RhönEnergie Fulda GmbH und die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (THEE)
betrieben, die beide zur Thüga-Gruppe gehören.
Thüga ist das größte kooperative Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserdienstleister in Deutschland. Mehr als 100 Stadtwerke bilden die Thüga-Gruppe. Durch gemeinsame Interessenvertretung, Kooperationen, Bündelung von Leistungen sowie kollektive Forschungsund
Entwicklungsaktivitäten sichern sie ihre individuelle Wettbewerbsfähigkeit. Gemeinsam treiben die Unternehmen der Thüga-Gruppe die Energiewende vor Ort voran und entwickeln intelligente Lösungen für die lebenswerte Stadt der Zukunft.
Derzeit plant die THEE innerhalb der bestehenden Windeignungsgebiete FD03 und FD04 eine Nachverdichtung (Erweiterung) um bis zu acht moderne WEA der 6 MW-Klasse.

(BILD)

Die jährliche Netto-Stromproduktion würde bei vollständiger Umsetzung dieser Erweiterung rund 100 GWh betragen. Mit dieser Strommenge können etwa 100.000 Personen bzw. 25.000 Vier-Personen-Haushalte versorgt werden.
Die kommunale und regionale Wertschöpfung bei diesem Erweiterungsprojekt ist vielfältig. Ausgangspunkt dieser Leistungen sind insbesondere gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene, freiwillige Leistungen und das besondere Geschäftsmodell der Thüga
Erneuerbare Energien als kommunaler Projektentwickler und nachhaltiger Investor.

1. Zahlungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021, § 36k)
Die aktuelle Novelle des EEG – hier § 36k – räumt Betreibern die Möglichkeit ein, eine „einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung“ an die Anrainerkommunen von Windparks vorzunehmen. Konkret: Im Umkreis von 2,5 km um die jeweiligen WEA-Mittelpunkte darf an alle betroffenen Gemeinden flächenanteilig und jährlich insgesamt bis zu 0,2 Cent/kWh
ausbezahlt werden. Unter Ansetzung eines prognostizierten Ertrages von 100 GWh pro Jahr errechnet sich der jährliche Zahlbetrag wie folgt:
Ertragsprognose 100.000.000 kWh
Abgabe 0,2 Cent/kWh
Gesamtbetrag 200.000 Euro

Auf Basis der Flächenanteile ergeben sich für die von der Erweiterungsplanung betroffenen Gemeinden folgende, indikative Zahlungen:
Abgabe §36k Fläche Anteil Betrag
Hauneck 361 ha 9,4% 18.695 Euro
Eiterfeld 1.710 ha 44,3% 88.555 Euro
Haunetal 1.746 ha 45,2% 90.419 Euro
Weitere 45 ha 1,1% 2.331 Euro
3.862 ha 100% 200.000 Euro

Aufgrund der kommunalen Struktur der THEE sehen wir es als unsere Pflicht an, den möglichen Zahlbetrag an die Anrainerkommunen in voller Höhe auszuschöpfen.

2. Gewerbesteuer
70% der Gewerbesteuereinnahmen fließen der Kommune zu, in der die WEA-Standorte liegen. Entsprechend unserer Wirtschaftlichkeitsberechnungen beträgt die kalkulatorische Gewerbesteuer über 20 Betriebsjahre insgesamt rund 3,0 Mio. Euro. Gemäß obiger Regelung fällt hiervon der Gemeinde Eiterfeld rund 2,1 Mio. Euro zu, also im Durchschnitt gut 100.000 Euro pro Jahr.

Es bleibt anzumerken, dass die technische Laufzeit des Windparks auf 25 Jahre ausgelegt ist und damit auch die Steuereinnahmen entsprechend länger anfallen bzw. in Summe deutlich höher ausfallen können. Zudem wird aktuell eine Änderung der Gewerbesteuerzerlegung diskutiert, der zufolge der Standortgemeinde 90% der Gewerbesteuer zugeordnet werden.
Unter diesen Maßgaben werden die durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Eiterfeld im Mittel auch deutlich über 100.000 Euro pro Jahr liegen können.
An dieser Stelle weisen wir gerne darauf hin, dass die Betreibergesellschaft unseres Bestandswindparks seit Inbetriebnahme bereits über 400.000 Euro Gewerbesteuer abgeführt hat.

3. Weitere Elemente der kommunalen und regionalen Wertschöpfung
Die Pachteinnahmen für WEA-Standorte, Ausgleichsmaßnahmen sowie für Wegerechte und die Kabeltrasse kommen den privaten und öffentlichen Grundstückseigentümern vor Ort zugute.
Im Zuge der Projektplanung und -umsetzung werden zudem nach Möglichkeit regionale Firmen beauftragt.
Weitere Vor-Ort-Dienstleistungen, insbesondere im laufenden Betrieb, sind selbstverständlich möglich und gewünscht. Hierzu gehören beispielsweise der Mühlenwart, die Grünpflege und der Winterdienst sowie die Sicherung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen und
Lenkungsflächen.
Und schließlich schafft der lokal und ökologisch produzierte Strom selbst bedeutende Perspektiven in einer künftigen Nutzung und Vermarktung vor Ort.

4. Das „große Bild“: konkrete Klimaschäden und bundespolitischer Auftrag
In Nord-Ost Hessen insgesamt, aber auch unmittelbar in der Gemeinde Eiterfeld sind die Auswirkungen des Klimawandels und die Klimaerwärmung bereits sichtbar: Rund 15-20% der wertvollen, älteren Fichten-, Buchen- und teilweise Kiefernbestände sind der Trockenheit und dem damit einhergehenden Borkenkäferbefall bereits zum Opfer gefallen.
Alle, die Energie privat oder gewerblich nutzen, können sich daher dem Thema Klimawandel nicht entziehen und es ist unser aller Verpflichtung, nun einen großen Kraftakt zu leisten, um die notwendigen, grünen Erzeugungsanlagen aufzubauen. Windenergieanlagen an Land bilden zusammen mit Offshore-Windenergieanlagen und großen Solarparks künftig die wesentlichen Säulen des Energiemix in Deutschland. Nur so kann eine nachhaltige Energieversorgung
gelingen.
Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts in Karlsruhe haben dies im April 2021 mit ihrem Urteil eindrucksvoll bestätigt: Sie lassen keinen Zweifel daran, dass es einen belastbaren,
handlungsrelevanten, wissenschaftlichen Konsens zum menschgemachten Klimawandel gibt.
Wer daran rüttelt, der vertritt ab jetzt nicht mehr lediglich eine Meinung – er stellt sich gegen die Verfassungsziele. Daraus ergibt sich eine Handlungsverpflichtung für die Politik: Sie muss
die Klimagas-Emissionen rasch begrenzen und letztlich auf Null zurückführen.

5. Zusammenfassung / Dialog
Wir sind der Ansicht, dass sich die Erweiterung eines bestehenden Windparks auch vor dem Hintergrund der Akzeptanz insgesamt besser vertreten lässt als beispielsweise ein weiteres Vorhaben außerhalb bestehender „Vorbelastungen“.
Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass der Klimaschutz, zu dem wir uns verpflichtet fühlen, nicht ohne Konflikte umsetzbar ist. Diese Konflikte können nur im Dialog und nur durch das gegenseitige Zuhören und aufeinander zugehen gelöst werden.
Wir stehen daher zu vertiefenden Gesprächen sehr gern zur Verfügung.
Hamburg, 11. Juni 2021
Klaus-Peter Lehmann. .Carsten Kleefeld
Leiter Projektentwicklung .Projektleiter
Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de
"

Ohne Kommentar!